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Umfassende Betreuung
taktvoll & ideenreich
In einem ausführlichen Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit, Ihnen Wege zu einer würdevollen Abschiednahme aufzuzeigen – und selbstverständlich begleiten wir Sie bei allen notwendigen Schritten.
Von der Abholung und Versorgung des Verstorbenen über die Erledigung von Formalitäten und Behördengängen sowie die Organisation einer individuell gestalteten Trauerzeremonie und Beisetzung bis hin zum Trauerdruck unterstützen wir Sie kompetent und einfühlsam.
Als Bestatter aus Berufung kümmern wir uns auch nach der Beerdigung noch um Ihre Anliegen. Gerne lassen wir für Sie persönlichen Erinnerungsschmuck fertigen und bei Bedarf stellen wir Kontakt zu professionell geleiteten Trauergruppen her.Rufen Sie bitte zunächst den zuständigen Hausarzt
oder den diensthabenden Notarzt, der die Todesbescheinigung ausstellt.
Rufen Sie dann den Bestatter Ihres Vertrauens,
der alle weiteren Schritte mit Ihnen erledigt.
Sie erreichen uns Tag und Nacht unter Tel. '040 - 641 39 17'Unsere Online-Services
organisieren, trauern & erinnern
Bei Bestattungen Emil Loß&Sohn sind wir nicht nur persönlich für Sie da, sondern unterstützen Sie auch rund um die Uhr online in unserem digitalen Kunden-Center.
Hier können Sie viele wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, Erinnerungen an den Verstorbenen bewahren und auch Ihre Trauerdrucksachen mit uns abstimmen. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause aus. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch gerne alle Online-Services persönlich vor:Tel. 040 -641 39 17 oder lesen Sie mehr in unserem Infoblatt.
Sie haben noch keine Login-Daten?
Sprechen Sie uns einfach an– wir senden Ihnen zur Registrierung eine E-Mail.- Kostenfreie Gedenkseite – gemeinsam trauern & erinnern
- Persönlicher Abmelde-Assistent – ein ganzes Jahr lang Ab- & Ummeldungen einfach online durchführen
- Fotobuch-Software „Das Erinnerungsbuch“ – mit Familie und Freunden ein einzigartiges Andenken entwerfen
- Trauerdruck-Abstimmung – schnell & einfach online
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Erinnerungsorte
beständig & tröstend
Die letzte Ruhestätte sollte den Verstorbenen ehren und den Hinterbliebenen einen Ort des Gedenkens und des Trostes bieten. Im Trauergespräch wie auch in der Vorsorgeberatung geben wir Ihnen die Zeit und alle Informationen, um die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.
Bei der Erdbestattung besteht in Deutschland Friedhofszwang. In der Regel gibt es Wahlgräber, die von Ihnen selbst ausgesucht werden und deren Nutzungszeit verlängerbar ist, sowie von der jeweiligen Friedhofsverwaltung vergebene Reihengräber mit begrenzter Ruhezeit.
Eine Einäscherung, die vom Verstorbenen zu Lebzeiten gewünscht worden sein sollte, erlaubt neben einer Wahl- oder Reihengrabstelle auf einem Friedhof noch weitere naturnahe Beisetzungsorte. Dazu zählen hierzulande die Seebestattung sowie Baum- oder Waldbestattungen. Gerne beraten wir Sie auch zu weiteren Möglichkeiten im benachbarten Ausland.Sie möchten für den eigenen Abschied vorsorgen?
Besuchen Sie uns zu einer kostenfreien Vorsorgeberatung.
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Trauern verbindet.
virtuell & persönlich
In unserem Gedenkportal können Sie sich ganz einfach innerhalb der Trauergemeinschaft austauschen.
Bewahren Sie gemeinsam das Andenken an einen geliebten Menschen. Spenden Sie einander Trost – nutzen Sie die Gelegenheit, sich auch zu persönlichen Treffen zu verabreden!
Abschied nehmen. Trost spenden. Fotos teilen. Termine finden. -
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Den eigenen Abschied regeln
vorausschauend & verantwortungsbewusst
Bestattungsvorsorge heißt Selbstbestimmung: Von der Bestattungsart über die Auswahl eines Sarges oder einer Urne bis hin zu Details für die Trauerfeier können Sie schon heute festlegen, wie Ihr Abschied dereinst aussehen soll. Damit haben Sie nicht nur selbst eine Sorge weniger, Sie entlasten auch Ihre Angehörigen.
In der Vorsorgeberatung helfen wir Ihnen mit all unserer Erfahrung, die richtigen Entscheidungen zu treffen und erläutern dabei auch ausführlich die Möglichkeiten einer finanziellen Absicherung mittels Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto. -
Auf der sicheren Seite
Testament
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Erbrecht
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
Vorsorgevertrag
In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.
Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden.
Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles.
Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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Ihre Begleiter
erfahren & kreativ
Seit Gründung vor über 50 Jahren wird unser Institut als Familienunternehmen geführt. Ein erfahrenes Team aus geprüften Bestattern und Bestattungsfachkräften betreut Sie mit viel Verständnis für Ihre Situation und begleitet Sie auf dem Weg zu einer würdevollen Abschiednahme.
Gerne beschreiten wir mit Ihnen neue Wege und setzen auch ausgefallene Ideen um, um dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen. Sprechen Sie mit uns über Ihre Vorstellungen – in unserem Büro in Hamburg-Bramfeld oder in vertrauter Atmosphäre bei Ihnen zu Hause. -
Abschiedsraum
würdevoll & geborgen
Eine liebevoll gestaltete, persönliche Trauerfeier lässt die Erinnerungen an einen Verstorbenen noch einmal aufleuchten und spendet der Trauergemeinschaft Kraft und Trost. In unserem hauseigenen Abschiedsraum haben Sie daher die Möglichkeit, im engen Familien- und Freundeskreis oder im Verbund von bis zu 25 Trauergästen einem geliebten Menschen die letzte Ehre zu erweisen.
Dabei sorgen wir im Hintergrund für einen reibungslosen Verlauf der Feierlichkeiten und dekorieren alles ganz nach Ihren Wünschen. Traditionell, modern oder auch ausgefallen – gemeinsam mit Ihnen begehen wir Abschied, der Ihnen guttut und zu dem Verstorbenen passt.
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Für Sie vor Ort
Immer erreichbar
Emil Loß & Sohn
Bestattungsinstitut St. Anschar
Steilshooper Straße 281
22309 Hamburg
Tel. '040 - 641 39 17'
E-Mail: info@loss-bestattungen.de